Dietrich-Bonhoeffer-PlatzWenn irgendwann einmal durch meine Äußerungen in diesem Blog oder der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden sein sollte, ich wäre der Meinung, die Verwaltungsspitze der Stadt Limbach-Oberfrohna könne nicht schnell handeln, dann möchte ich mich an dieser Stelle vielmals dafür entschuldigen. Denn wie ein aktueller Fall zeigt, geht es in der Verwaltungsspitze mitunter im rekordverdächtigen Tempo.

Was war geschehen: In der Sitzung des Stadtrats der Stadt Limbach-Oberfrohna vom 3. November 2014 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP und Teilen der SPD der Mittelübertragung für die Umgestaltung des Dietrich-Bonhoeffer-Platzes in Höhe von rund 180.000 Euro zugestimmt. Dann passierte für den Stadtrat über vier Monate nichts, bevor sich die Ereignisse überschlugen. Am 18. März, also einen Tag, nachdem der zuständige Technische Ausschuss tagte, vergab Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer in einer Eilentscheidung Aufträge an Baufirmen und Planer. Gesamtwert vorerst rund 48.000 Euro.
Weil über die Vergabe der Aufträge eigentlich der Technische Ausschuss hätte entscheiden müssen, hatten die Fraktionen der Freien Wähler und Die Linke/Grüne im Stadtrat von Limbach-Oberfrohna am Montag vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz eine Klage gegen den Oberbürgermeister von Limbach-Oberfrohna, Dr. Hans-Christian Rickauer, eingereicht. Die Klage ist letztendlich gescheitert, weil das Verwaltungsgericht Fraktionen nicht als Organe bewertet hat. Es hätte der gesamte Stadtrat Klage einreichen müssen, weil die Rechte des gesamten Stadtrates verletzt wurden. Die Rechtsunsicherheit war uns bekannt, es ging uns aber in erster Linie darum, durch eine Klage zu zeigen, dass wir dieses Vorgehen verurteilen. Zudem wollten wir durch eine Eilentscheidung dieses unsinnige Vorhaben stoppen. Der nächste Schritt wird jetzt sein, den Vorgang der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorzulegen.
Die Klage hatte dabei noch einen positiven Nebeneffekt: Durch die schriftliche Stellungnahme der Verwaltungsspitze, hier durch Herrn Oberschelp, bekommt man sozusagen gerichtsfest noch einige Fakten nachgeliefert, die man sich sonst mühselig erfragen müsste. So teilte Herr Oberschelp dem Gericht mit, dass die Verwaltung das Vorhaben ohne Information des Stadtrates in drei Einzelvorhaben zerlegte, das die Kostenschätzung genau 100 Euro unter der Wertgrenze des Ausschusses lag, dass bereits am Tag vor dem Ausschuss die Zuständigkeit allen bekannt war und dass die Verwaltung in knapp zwei Tagen keine Tischvorlage erarbeiten konnte. Zudem wird nonchalant der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung zum Schuldigen erklärt, da er nicht in der Lage gewesen sei, die Vorlage bis zum 17. März fertig zu stellen.

Dann ging aber alles sehr schnell. Am 18. März konnte die Verwaltung eine ausgetüftelte vierseitige Erklärung zum Eilantrag erstellen und bereits am 19. März den Vertrag mit dem Bauunternehmen unterzeichnen. Was wiederum nicht so schnell ging, war die Zustellung der Eilentscheidung an die Ausschussmitglieder (zumindest unserer Fraktion). Dort kamen die Unterlagen erst am 20. März an, so dass nie die Möglichkeit bestanden hatte, dieses Vorhaben durch eine Eilantrag zu stoppen. Zudem haben wir noch folgende Erkenntnis erlangt: Der Stadtrat hat zwar die Mittelübertragung für das Gesamtvorhaben beschlossen, da das Vorhaben aber „nicht unumstritten“ war, habe man es aus eigenem Ermessen zerlegt und daher sei auch kein Baubeschluss nötig. Darüber musste man offensichtlich auch nicht den Stadtrat informieren: ein unerhörtes Demokratieverständnis. Stellt sich nur noch die Frage, was eigentlich mit den Planungsleistungen und BauSchritt 1 ist. Vielleicht gefällt es der Verwaltungsspitze, im nächsten Stadtrat über die offensichtliche Auslösung durch den Oberbürgermeister zu informieren. Vielleicht interessiert es ja auch die Öffentlichkeit. Duzende andere vergessene Orte in unserer Stadt gammeln dafür weiter vor sich hin.

Wir als demokratisch gewählte Stadträte hoffen nicht, dass die ganze Aktion von langer Hand geplant war.