Die Fraktionen der Freien Wähler und Die Linke/Grüne im Stadtrat von Limbach-Oberfrohna haben am Montag vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz eine Klage gegen den Oberbürgermeister von Limbach-Oberfrohna, Dr. Hans-Christian Rickauer, eingereicht.

Mit der Klage beantragten die beiden Fraktionen beim Verwaltungsgericht Chemnitz, festzustellen, dass die von dem Beklagten getroffenen Eilentscheidung hinsichtlich

  1. der Ausführung des Bauvorhabens Sanierung und Umgestaltung „Dietrich-Bonhoeffer-Platz“ – 2. BA – Denkmal mit Gesamtkosten in Höhe von 48.150 Euro und
  2. Die Vergabe der Bauleistungen für die Baumaßnahme Sanierung und Umgestaltung „Dietrich-Bonhoeffer-Platz“ – 2. BA – Denkmal mit Kosten in Höhe von 29.274,45 Euro erfolgt an die Firma Roscher & Partner Garten- und Landschaftsgestaltung GmbH, Burgstraße 23, 08115 Lichtentanne rechtswidrig ist und die Kläger in ihren organschaftlichen Rechten verletzt sind.

 

Darüber hinaus beantragen die beiden Fraktionen, im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO die Vollziehung der getroffenen Eilentscheidung zu untersagen.

 

Hintergrund: In der Sitzung des Stadtrats der Stadt Limbach-Oberfrohna vom 3. November 2014 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP und Teilen der SPD der Mittelübertragung für die Umgestaltung des Dietrich-Bonhoeffer-Platz in Höhe von rund 180.000 Euro zugestimmt. Die Abstimmung endete äußerst knapp mit 13 zu 12 bei einer Enthaltung. „Schon damals war es für uns unerklärlich, wie Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer bereits im Vorfeld ohne Beschluss des Stadtrates und ohne Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung rund 9000 Euro für Planungsleistungen genehmigen konnte“, sagt Dr. Jesko Vogel, Fraktionschef der Freien Wähler.

Am 8. Dezember 2014 sollte der Technische Ausschuss als beschließendes Organ der Stadt tagen. Unter anderem sollte in dieser Sitzung über die Vergabe von Planungsleistungen entscheiden werden. „Die Sitzung wurde seitens des Oberbürgermeisters abgesetzt. Zur Begründung hieß es, es bestehe noch interner Abstimmungsbedarf“, so Kerstin Brandt, Fraktionschefin der Fraktion Die Linke/Grüne im Stadtrat von Limbach-Oberfrohna. Danach passierte aus Sicht der Stadträte nichts.

Am 10. Februar 2015, am 9. März 2015 und am 17. März 2105 fanden Sitzungen des Technischen Ausschusses als zuständiges beschließendes Organ der Stadt statt. Am 18. März 2015, also einen Tag, nachdem der Technische Ausschuss getagt hatte, erging die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters, ohne dass nur wenige Stunden zuvor das rechtmäßige Beschlussorgan auch nur ansatzweise informiert worden wäre. Die vorliegende Entscheidung des Oberbürgermeisters verletzt die Rechte des Stadtrates, da die Voraussetzungen für eine Eilentscheidung nicht vorgelegen haben, sagte Jesko Vogel. An den Gebrauch des Eilentscheidungsrechts sind hohe Anforderungen zu stellen und es muss auf „extreme“ Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Nach § 52 Abs. 3 SächsGemo liegt ein Eilfall dann vor, wenn es dem Bürgermeister objektiv unmöglich ist, den Gemeinderat oder den beschließenden Ausschuss auch unter Außerachtlassung der Ladungsfrist rechtzeitig einzuberufen. Nach wochenlangen Ausschreibungsverfahren war die Verwaltung nicht in der Lage oder Willens, den seit Herbst feststehenden Termin für den Ausschuss einzuhalten. Das lässt vermuten, dass der Termin auf Grund der Kontroverse um diese Investition nicht eingehalten werden sollte. Darauf lässt auch schließen, dass der Vertrag, wie sich am 24. März herausstellte, mit dem ausführenden Unternehmen bereits am 19. März geschlossen wurde, die Eilentscheidung aber erst am 20. März bei dem meisten Ausschussmitgliedern im Briefkasten lag.

Der Vollzug des Vertrages war auch einer der Hauptgründe, warum die Klage vom Verwaltungsgericht nicht weiter verfolgt wird. Rechtlich wird die Sache daher im Sande verlaufen, politisch zeigt der Vorgang aber exemplarisch das Demokratieverständnis und den Umgang mit dem Stadtrat. Wer nach über vier Monaten Funkstille einen Tag nach der Sitzung des zuständigen Ausschusses eine Eilentscheidung fällt, hat kein Interesse an einem geregelten Verfahren. Darauf weist auch der Umstand hin, dass nach der Zeitschiene eine Kommunalverfassungsbeschwerde gar nicht durchführbar gewesen wäre. Jetzt werden die beiden Fraktionen den Vorgang noch der Rechtsaufsicht vorlegen. Eine alternative Verwendung der Mittel, zum Beispiel für den Rathausplatz ist damit trotzdem obsolet, was die Klagenden ausdrücklich bedauern.

Die „Freie Presse“ Chemnitz berichtet heute über die Klage.

Ein Kommentar zu „Die Hintergründe der OB-Klage

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