In dieser Woche stehen im Sächsischen Landtag zwei einschneidende Änderungen an, die einer Beurteilung bedürfen.

Wir als Freie Wähler, die nur auf kommunaler Ebene aktiv sind, sehen die geplanten Erhöhungen der steuerfreien Aufwandspauschale für unsere Landtagsabgeordneten um rund 1000 Euro pro Monat äußerst kritisch. Die Steigerung um 25 Prozent und die Gesamthöhe orientieren sich nicht am allgemeinen Umfeld in Sachsen und entsprechen auch nicht der Bedeutung des Landtages. Wenn man darüber hinaus noch mehr 5000 Euro für Mitarbeiter zur Verfügung hat, ist die steuerfreie Pauschale in geplanter Höhe von rund 4000 Euro zu hinterfragen. Dazu kommen natürlich noch die Diäten und andere Privilegien. Letztlich sind die Kompetenzen des Landtages im Vergleich zum Bundestag überschaubar, die Plenarwochen und damit die parlamentarische Arbeit gut leistbar und die Einflussmöglichkeiten der einzelnen Abgeordneten beschränkt. Wir können uns auch nicht vorstellen, dass es den Abgeordneten mit diesen 1000 Euro mehr besser gelingt, den Bürgern die Landespolitik zu vermitteln.

Deutlich größeren Einfluss auf unsere ehrenamtliche Arbeit hat die geplante Änderung bei der Wahl des Beigeordneten, bei uns Bürgermeister genannt. Er ist der zweite Mann hinter dem Oberbürgermeister und wird vom Stadtrat gewählt. Bisher reichte dafür eine Mehrheit. Nun ist geplant, dieses Recht durch die erforderliche Zustimmung des Oberbürgermeisters zu beschneiden. Nach der neuen Regelung kann man gegen den Willen des Oberbürgermeisters nur noch mit Zweidrittelmehrheit handeln, eine Mehrheit, die in der Regel nie zu Stande kommt. Das bedeutet, dass die ohnehin starke Stellung des Stadtoberhauptes weiter gestärkt wird und im Umkehrschluss die Einflussmöglichkeiten des Stadtrates weiter beschränkt werden. Das lehnen wir entschieden ab! Die Wahl des Bürgermeisters bot immerhin die Gelegenheit, ein Gegengewicht zur übermächtigen Stellung des Oberbürgermeisters zu schaffen und dem Stadtrat und damit der Bevölkerung Einfluss auch in der Verwaltung zu erhalten. Wenn jetzt nur noch genehme Kandidaten gewählt werden können, gerät das Macht(un)gleichgewicht immer mehr aus den Fugen. Das wird die Attraktivität der ehrenamtlichen Arbeit wohl kaum steigern und zu noch mehr Desinteresse führen. Und dass sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag für eine solche Regelung ausgesprochen hat, überzeugt natürlich nicht. Dort sind die Kommunen durch die Bürgermeister und Oberbürgermeister vertreten, die das größte Interesse an einer Änderung haben. Die Stadt- und Gemeinderäte sind da natürlich außen vor.
Aber der größte Affront gegenüber dem Bürger ist, dass beide Vorhaben so nebenbei im Haushaltbegleitgesetz durchgewinkt werden sollen.