Morgen startet die Verwaltungsspitze zum wiederholten Mal den Versuch, drei Planverfahren für Wohnbebauung im Außenbereich zum Abschluss zubringen. Konkret geht es um die Gebiete Anton-Günther-Straße, Heinrich-Heine-Straße und Herrnsdorfer Bach in Wolkenburg. Seit 2010 mussten alle diese Verfahren mehrfach abgebrochen, verändert oder neu begründet werden. Das sollte in Sachsen einmalig sein und weißt darauf hin, dass entweder die Verfahren schlecht vorbereitet wurden oder die Einsprüche so massiv waren, dass an der Rechtsgültigkeit zu zweifeln ist. In Frage kommt natürlich noch, dass individuelle Interessen eine Rolle spielen. Dass soll aber hier nicht zur Debatte stehen.

 
Um für alle noch einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verdeutlichen, möchte ich aus dem gültigen Landesentwicklungsplan mit Bezug zum Außenbereich zitieren: „Nur bei Nachweis eines Bedarfes an Flächen und bei Nachweis, dass entsprechende Flächen im Innenbereich nicht zur Verfügung stehen, können noch Baugebiete (…) ausgewiesen werden.“ Jeder, der sich realistisch unsere Stadt betrachtet, wird zugeben, dass es für die nächsten Jahre genügend freie Flächen für die Wohnbebauung gibt.
 
Hinzu kommt ein Überhang an Bestandsgebäuden, die in den nächsten Jahren nicht mehr an die nächste Generation weitergegeben werden können, weil diese einfach nicht da ist. Sollen diese Gebäude dann abgerissen werden oder der Wert aller Immobilien dauerhaft sinken? Es gibt hervorragende Untersuchungen, wie sich Städte, deren Einwohnerzahl schrumpft, sich am besten für die Zukunft wappnen. Diese Untersuchungen sollte man nicht länger ignorieren. Zu einer Vielzahl an leerstehenden Gebäuden kommen zudem rechtskräftige Baugebiete, die nicht nachgefragt werden. Natürlich kann man immer Baugrundstücke in bester Lage an den Mann bringen. Das hat aber mit Stadtentwicklung nichts zu tun. Bei einer schrumpfenden Stadt geht es darum, wieder ein attraktives und funktionales Stadtbild zu schaffen. Und dafür muss man auch die jetzige Nachfrage nutzen. Und so sieht es im Übrigen auch die Landesregierung.
 
IMG_6162Noch ein letztes Wort zum Planverfahren Herrnsdorfer Bach in Wolkenburg: Nach dem Juli-Hochwasser 2013 hat Ministerpräsident Tillich die Gemeinden ausdrücklich davor gewarnt, weiterhin in Überflutungsbieten Baurecht zu schaffen. Wie an den Fotos zu sehen ist, stand damals ein Teil des nun geplanten Gebietes komplett unter Wasser. Selbst die Anwohner sehen das geplante Verfahren kritisch. Ich kann mir gut vorstellen, dass der erneute Versuch, das Planverfahren zum Abschluss zu bringen, scheitern wird. Letztlich geht es doch einfach darum, eine rechtlich zu beanstandende Baugenehmigung nachträglich zu heilen. Für diese Farce wird nun seit fünf Jahren der Stadtrat mit den unterschiedlichsten Begründungen eingespannt. Deshalb muss in Zukunft alle Kraft in den Stadtumbau und die Nachnutzung der zahlreichen innerstädtischen Brachen gesteckt werden. Sollten mir die Limbach-Oberfrohnaer bei der Oberbürgermeisterwahl am 7. Juni 2015 das Vertrauen aussprechen, werde ich diese beiden wichtigen Vorhaben angehen.
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Ein Kommentar zu „Planverfahren zum x-ten

  1. Wieso nur diese Gebiete was ist mit (Zum Kapellenberg ) wäre sehr Dankbar wenn mann diese Str. mit aufnimmt 2013 schlimmer darf es nicht kommen bei rückfragen stehe ich zur o.g. e-mail zur verfügung.

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