Die AfD hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung vorgelegt, der vom sächsischen Landesverband der Freien Wähler abgelehnt wird. Der Entwurf sieht vor, dass hauptamtlichen Bürgermeistern die Wählbarkeit für Kreistage verwehrt wird. Begründet wird die Änderung mit der Vermutung von Interessenkonflikten.

Der sächsische Landesverband der Freien Wähler ist dagegen, dass den Bürgermeistern die Vertretung auch ihrer Kommune im Kreistag versperrt wird und machen deutlich, dass es kein Mandat gänzlich ohne Interessenkonflikt gibt. Sonst müssten auch die AfD-Abgeordneten ihr Mandat im Landtag niederlegen. Unter anderem stellt die AfD keine Bürgermeister.

Landesvorsitzender Steffen Große: „Die Vermutung von Interessenkollisionen ist böswillig. Vielmehr hat jeder Bürgermeister ein Interesse am Gedeihen des gesamten Landkreises. Das kommt jeder Kommune zu Gute. Die jetzige rechtliche Regelung hat sich bewährt und ist gut, oftmals handelt es sich bei den Bürgermeistern um die Leistungsträger im Kreistag. Der Anteil von Bürgermeistern im Kreistag bringt eine zusätzliche Kompetenz der Vor-Ort-Ebene ein.“

Der sächsische Landesverband der Freien Wähler verweist auf die Notwendigkeit, die Wirkung politischer Entscheidungen im Kreistag für die Gemeinden/Kommunen abzuwägen. Wie wirkt was? Muss an der Akzeptanz vor Ort gearbeitet werden? Ist die zeitliche und finanzielle Planung realistisch? Anerkannterweise ist die Bewältigung der Flüchtlingskrise in Bayern besser als in anderen Bundesländern gelaufen. Dies habe auch mit der stärkeren Einbindung der Bürgermeister in politische Entscheidungen aller Ebenen im Nachbar-Freistaat zu tun.

Die AfD-Initiative ist Gegenstand einer Anhörung im Landtag am 9. Juni.